Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Steffen Leiprecht
I. Allgemeines
- 1. Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten
für alle von Steffen Leiprecht (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung, insbesondere nach erfolgreichem Login im Downloadbereich des Servers.
- 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es
sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
- 1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
- 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- 5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
- 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des ,Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
- 1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
- 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das
jeweilige Grundhonorar.
- 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und
in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r
sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
- 4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- – jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,
- – jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- 5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
entsprechender Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
- 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen, es sei denn dies ist ausdrüklich vereinbart.
- 7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
- 8. Der Kunde wird auf auf eventuell vorhandene Releases (Freigaben) hingewiesen.
Sollten diese nicht ausreichend oder eindeutig gültig für die beabsichtigte Nutzung sein, obliegt es dem Kunden, die notwendige Freigabe beizubringen.
Geschieht dies nicht, so handelt der Kunde auf eigene Gefahr und haftet für alle eventuell daraus entstehenden Ansprüche und Folgekosten.
IV. Honorare
- 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
- 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
- 3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- 4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 80,– pro
Aufnahme an.
- 5. Das Honorar ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit
in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung oder
Überschreiten des angegeben Zahlungsziels kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs ist das Honorar mit dem gesetzlich bestimmten Zinssatz zu verzinsen. Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V. Rückgabe des Bildmaterials
- 1. entfallen
- 2. entfallen
- 3. entfallen
- 4. Digital angeliefertes Bildmaterial ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
nach Nutzung unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Eine Archivierung ist nur auf ausdrückliche Vereinbarung hin zulässig.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
- 1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
- 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
- 3. entfallen
- 4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat
in Höhe von
- 5. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII.
- 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
- 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
- 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.
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