AGB

 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Steffen Leiprecht
I. Allgemeines

  • 1. Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten
    für alle von Steffen Leiprecht (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge,
    Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  • 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
    Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
    Bildmaterials zur Veröffentlichung, insbesondere nach erfolgreichem Login im Downloadbereich des Servers.
  • 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
    Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
    widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es
    sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  • 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
    Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
    des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial

  • 1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
    welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
    insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  • 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
    Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
  • 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
    eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  • 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
    Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  • 5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
    Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
    Verarbeitung weitergeben.
  • 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
    Zustand des ,Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
    mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
    wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte

  • 1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
    Verwendung.
  • 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
    Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das
    jeweilige Grundhonorar.
  • 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
    Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und
    in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r
    sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
    Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
    Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  • 4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
    Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
    ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
  • – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
    produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
  • – jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
    aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
    wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
    nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
  • – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
    ähnlichen Datenträgern,
  • – jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
    Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
    elektronische Archive des Kunden handelt),
  • – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
    oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
    Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  • 5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
    elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
    sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
    entsprechender Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
    nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  • 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
    teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
    übertragen, es sei denn dies ist ausdrüklich vereinbart.
  • 7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
    unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
  • 8. Der Kunde wird auf auf eventuell vorhandene Releases (Freigaben) hingewiesen.
    Sollten diese nicht ausreichend oder eindeutig gültig für die beabsichtigte Nutzung sein, obliegt es dem Kunden, die notwendige Freigabe beizubringen.
    Geschieht dies nicht, so handelt der Kunde auf eigene Gefahr und haftet für alle eventuell daraus entstehenden Ansprüche und Folgekosten.

IV. Honorare

  • 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
    nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
    Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
    Mehrwertsteuer.
  • 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
    Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
    Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  • 3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,
    Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
    etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  • 4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
    Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung
    der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und präsentationszwecke fällt
    vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 80,– pro
    Aufnahme an.
  • 5. Das Honorar ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit
    in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung oder
    Überschreiten des angegeben Zahlungsziels kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
    Verzugs ist das Honorar mit dem gesetzlich bestimmten Zinssatz zu verzinsen. Eine
    Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
    unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Rückgabe des Bildmaterials

  • 1. entfallen
  • 2. entfallen
  • 3. entfallen
  • 4. Digital angeliefertes Bildmaterial ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
    nach Nutzung unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Eine Archivierung ist nur auf ausdrückliche Vereinbarung hin zulässig.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  • 1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
    Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
    Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
    weitergehender Schadensersatzansprüche.
  • 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem
    Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  • 3. entfallen
  • 4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist
    Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat
    in Höhe von
  • 5. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII.

  • 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
    Lieferungen ins Ausland.
  • 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
    Schriftform.
  • 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
    AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
    sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
    ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  • 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
    des Fotografen.